Tätigkeitsgebiete

Unsere Kanzlei steht Ihnen als zuverlässiger, vertrauensvoller und fachkundiger Partner für notarielle Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften gerne zur Verfügung. Unser Ziel ist es, für Sie maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln und - auch für juristische Laien - verständlich zu machen.

Besonders wichtige und typische Amtsbereiche der notariellen Tätigkeit sind die folgenden:

IMMOBILIENRECHT 
Kaufvertrag, Bauträgerkaufvertrag, Teilungserklärung, Grundschuld, Nießbrauch ...


UNTERNEHMEN
Gründung, Nachfolge, Anteilsübertragung, Rechtsformwechsel ...


SCHENKEN 
Schenkung, Vorweggenommene Erbfolge, Ehebedingte Zuwendung ...

 

VERERBEN 
Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsverzicht, Erbscheinsantrag, Ausschlagung ...


EHE und FAMILIE
Ehevertrag, Scheidungsvereinbarung, Adoptionsantrag...


NOTFALLVORSORGE
Generalvollmacht, Patientenverfügung ... 

 

 VOLLSTRECKBARE URKUNDEN 

 Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt.

  • Vorsorgende Rechtspflege. Notarinnen und Notare sind auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Sie sind wie Richter staatlich bestellt, unabhängig, unparteilich und Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zur streitigen Justiz kümmern sich Notarinnen und Notare jedoch um Streitvermeidung und sichere Vertragsgestaltung im Vorfeld. Notarinnen und Notare stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegener Berater in komplizier­ten und fol­gen­rei­chen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
  • Höchste Qualität. Notarinnen und Notare verbinden höchste juristische Ansprüche mit einem Berufsethos, der von Neutralität und der Würde eines öffentlichen Amtes geprägt ist. Die notarielle Urkunde sorgt für Rechtssicherheit, Rechts­frie­den und Schutz des Unerfahrenen.
  • Gleichmäßiger Zugang. Der hoheitliche Charakter der Notartätigkeiten verbürgt nicht nur erstklassige vorsorgende   Rechtspflege, sondern auch einen gleichmäßigen Zugang zur jurist­ischen Beratung. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht ein besonders soziales Gebührensystem vor: Jeder kann sich seinen Notar leisten, weil dessen Kosten sich nach dem Wert der Transaktion richten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Ent­wurfs­fer­ti­gung­en sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten. 

Die Wahl des Notars ist nicht ortsgebunden. Egal, ob Sie in Ludwigsburg, in der unmittelbaren Umgebung wie Oßweil, Möglingen, Asperg, Schwieberdingen, Tamm, Markgröningen, Freiberg, Pleidelsheim, Benningen, Erdmannhausen, Neckarweihingen, Poppenweiler, Hoheneck, Remseck, Korntal, Aldingen, Pattonville, Pflugfelden, Hochberg, Hochdorf, Bittenfeld, Siegelhausen, Afalterbach, Heutingsheim oder in einem anderen Ort wohnhaft sind, dürfen Sie sich selbstverständlich gerne an mich wenden.